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Antragsprozedere

Die Ulbrich-Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck:

  1. durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts;

  2. im Bereich der unmittelbaren Förderung mildtätiger Zwecke insbesondere durch Einzelfallhilfen (als Geld- oder Sachmittel), die geeignet sind, den seelischen oder körperlichen Zustand der hilfsbedürftigen Person zu beseitigen oder zu lindern (z.B. Pflege, Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen);

  3. im Bereich der unmittelbaren Verwirklichung der Bildung z.B. durch das direkte Angebot von Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für das pädagogische Personal;

  4. im Bereich der unmittelbaren Verwirklichung der Kunst- und Kultur z. B. durch den Erwerb von Gegenständen der bildenden Kunst, sowie die Organisation und die Durchführung kultureller Veranstaltungen wie Ausstellungen, Lesungen und ähnliches.

Für jede Form der Unterstützung durch die Stiftung bedarf es eines formlosen schriftlichen Antrages. Es gibt kein Antragsformular.

Ein Antrag muss enthalten:

  • ausführliche Beschreibung des Projektes,

  • Kosten des Projektes,

  • Eigenanteil des Antragstellers,

  • beantragte finanzielle Mittel,

  • Finanzierung des Projektes nach Auslaufen der Förderung,

  • Einwilligung des Antragstellers in die Darstellung des Projektes auf dieser Homepage unter der Schaltfläche „Engagement“,

  • ggf. Nachweis der Voraussetzungen der „steuerbegünstigten Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Stiftung wird über den Antrag in einer Vorstandssitzung beraten. Möglicherweise fordert der Vorstand vom Antragsteller weitere Informationen oder Unterlagen an oder bittet ihn, seinen Antrag und das Projekt persönlich zu erläutern. Der Vorstand entscheidet dann über den Antrag. Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid.

Bis auf weiteres sind die Anträge an das Vorstandsmitglied Thomas Koch unter folgender Adresse zu richten:

Ulbrich Stiftung
Thomas Koch
Steuerberater
Strandallee 104
23669 Timmendorfer Strand
Email: info@kanzlei-fuer-steuerberatung.de
Fax: 04503 - 350035

Bei der Antragstellung möge bitte beachtet werden, dass die Förderung körperlich benachteiligter Menschen nur in der Region Lübeck und Ostholstein möglich ist. Die Förderung kultureller Aktivitäten kann nur in den heutigen Kreisen Ostholstein und Dithmarschen stattfinden; die Förderung der Bildung in der Region Timmendorfer Strand.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

 

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